Umtausch

Alter Führerschein


Um Ihren alten Führerschein in die neue Fahrerlaubniskarte (EU-Kartenführerschein) umzutauschen, können Sie jetzt online eine Terminbuchung zum Umtausch der Fahrerlaubnis vornehmen. Im Kreishaus in Bad Schwalbach werden direkt alle Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft, offene Fragen geklärt, der alte Führerschein entwertet sowie ein „vorläufiger Führerschein“ ausgestellt. Die Gebühren dafür zahlen Sie direkt vor Ort. Die neue Fahrerlaubnis (Plastikkarte) wird Ihnen dann direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt. Nur für diesen Umtauschservice hat die Kreisbehörde extra drei neue Mitarbeiter eingestellt.

Wer den Weg „zuerst nach Bad Schwalbach“ noch nicht gehen möchte, der darf nach wie vor einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren, um den Umtauschantrag abzugeben. Hierzu bringen Sie bitte Ihren alten Führerschein, Ihren Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit. Ebenso den ausgefüllten Antrag zum Umtausch in den Kartenführerschein. Unser Bürgerbüro wird Ihren Antrag an die Fahrerlaubnisbehörde nach Bad Schwalbach weiterleiten. Von dort erhalten Sie die Rechnung, die Sie per Überweisung bezahlen müssen. Nachdem die neue Fahrerlaubnis fertig ist, erhalten Sie eine erneute Benachrichtigung aus Bad Schwalbach, wann Sie den neuen Führerschein abholen und den alten Führerschein entwerten lassen können. Auch hierfür müssen Sie einmal nach Bad Schwalbach fahren.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • 1915 bis 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Bitte denken Sie auch daran, dass Sie zur Ausstellung eines internationalen Führerscheins einen EU-Kartenführerschein besitzen müssen.