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Fälligkeitstermin
Steuern und Abgaben
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
DER GEMEINDE / GEMEINDEWERKE HÜNSTETTEN
FÄLLIGKEIT VON STEUERN UND ABGABEN
Hiermit werden alle Steuerpflichtigen auf die am 15.05.2023 fälligen Steuern und sonstigen Abgaben hingewiesen.
Es sind zu entrichten:
Gemeinde Hünstetten:
1. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
2. Hundesteuer-Vorauszahlungen
3. Grundsteuer-Vorauszahlungen
Gemeindewerke Hünstetten:
4. Vorauszahlungen für Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren
Achtung: Für die Gemeindewerke besteht eine separate Bankverbindung! (siehe Bescheid)
Wir erlauben uns bereits jetzt den Hinweis, dass für alle Zahlungen, welche nach dem 15.05.2023 verbucht werden, die gesetzlichen Säumniszuschläge (§ 240 Abgabenordnung) berechnet werden müssen. Außerdem werden ab dem 25.05.2023 alle Rückstände gebührenpflichtig gemahnt.
Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Überweisung der angeforderten Beträge.
Bei allen Zahlungen auf unsere Bankkonten vermerken Sie bitte Ihr vollständiges Kassenkonto.
Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Zahlung richtig verbucht werden kann und Sie nicht unberechtigt eine Mahnung erhalten.
Bei Zahlungspflichtigen, die unserer Gemeindekasse einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden die fälligen Beträge zum 15.05.2023 abgebucht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bescheide für 2023 nur erstellt worden sind, wenn sich gegenüber den Vorjahren Veränderungen ergeben haben (§ 4 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Abgaben in Hessen i.V.m. § 124 der Abgabenordnung).
Für Grundsteuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2023 keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, gilt weiterhin der zuletzt erstellte Grundsteuerbescheid (§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz).
Hünstetten, den 18.04.2023
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Hünstetten
(Jan Kraus)
Bürgermeister