jährliche Ablesung der Wasserzähler

Hauptzähler, Nebenzähler, elektronische Wasserzähler bis 31.12.2023


Die jährliche Ablesung der Wasserzähler auf dem Gebiet der Gemeinde Hünstetten steht bevor. Damit eine reibungslose Abrechnung 2023 erfolgen kann, bitten wir Sie, uns auch in diesem Jahr zu unterstützen.

Elektronische Wasserzähler

Die Ablesung der neueingebauten elektronischen Wasserzähler erfolgt durch die Gemeindewerke der Gemeinde Hünstetten in den ersten Wochen im Januar per automatischer Zählerauslesung. Die Eigentümer deren Haushalte mit einem elektronischen Wasserzähler ausgestattet sind müssen somit nicht selbst tätig werden.

Herkömmliche mechanische Hauptzähler und Nebenzähler

In den Haushalten mit mechanischen Hauptwasserzählern erfolgt die bevorstehende Ermittlung  des Wasserverbrauches 2023 durch die Selbstablesung der Verbrauchsstelle.

Jeder Hauseigentümer der Gemeinde Hünstetten, bei dem der mechanische Haupt- oder Nebenzähler eingebaut ist,  erhält durch Postzustellung bis zur 51. Kalenderwoche eine Ablesekarte. Der Zählerstand der mechanischen Hauptwasseruhr, auch der landwirtschaftlichen Zwischenzähler, Abwasserzähler und Gartenzähler, muss von jedem Gebührenpflichtigen selbst abgelesen und bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden, spätestens bis zum 31.12.2023.

Die ausgefüllten Ablesekarten können per Post, per E-Mail (als Anhang max. 2 MB), per Fax, durch den Einwurf der Ablesekarte bei der Gemeindeverwaltung oder durch die Abgabe bei dem jeweiligen Ortsvorsteher eingereicht werden.

Eine telefonische Übermittlung des Zählerstandes ist nicht möglich.

Unsere Mailadresse:                    ablesekarten@huenstetten.de

Unsere Faxnummer :                   06126/99 55 40

Es wird darauf hingewiesen, dass aus verfahrenstechnischen Gründen die Wasserzählerstände ausschließlich nur bis zum 31.12.2023 angenommen werden können. Bei Nichtabgabe der Ablesewerte bis zum genannten Datum, wird der Verbrauch seitens der Gemeinde anhand der Verbrauchswerte der Vorjahre geschätzt (§ 26 Wasserversorgungssatzung). Dies stellt jedoch zusätzlichen Aufwand bei der Abrechnung dar, spiegelt nicht den tatsächlichen Verbrauch und verfälscht somit die darauf basierende Festsetzung der Vorauszahlungen für das kommende Jahr. Aus diesen Gründen sollte die Schätzung der Verbrauchswerte gemieden werden.

Daher bitten wir Sie ausdrücklich, uns bei der Abrechnung 2023 zu unterstützen und uns die tatsächlich abgelesenen Werte fristgerecht bereitzustellen.

Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns im Voraus.

Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes 41 unter folgenden Rufnummern oder per Email gerne zur Verfügung:

Frau Birkenbihl                   06126/99 55 84 oder unter silvia.birkenbihl@huenstetten.de

Frau Ohlemacher                06126/99 55 83 oder unter sibille.ohlemacher@huenstetten.de

Hünstetten, 27.11.2023

 

      Ruppert

 (Stellv. Betriebsleiter)