Ab 1. Januar 2024

Wegfall des Kinderreisepasses


Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Für Auslandsreisen mit Ihrem Kind haben Sie folgende Möglichkeiten:

Innerhalb des Schengen-Raums:                                                                   Außerhalb des Schengen-Raums:
Personalausweis                                                                                                  Reisepass

Dauer der Herstellung ca. 14 Werktage                                                           Dauer der Herstellung ca. 4 – 5 Wochen

Kosten für unter 24jährige: 22,80 €                                                                  Kosten für unter 24jährige: 37,50 €

Beide Ausweisdokumente gelten für jeweils 6 Jahre.

Bitte denken Sie rechtzeitig vor einer Reise daran, dass auch Ihr Kind (ab Geburt) für die Auslandsreise ein gültiges Ausweisdokument benötigt.

Terminbuchung im Bürgerbüro