Meldebescheinigung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
    Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
    Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

    Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

    Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

    Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

    Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Hünstetten

    Eine Meldebescheinigung online zu beantragen, erspart Ihnen viel Wartezeit auf der Behörde. Dieses Papier benötigen Sie sowohl für Behördengänge als auch bei Umzügen, Hochzeiten oder Scheidungen. 

    Mittlerweile bieten fast alle Städte die Möglichkeit an, eine Meldebescheinigung online zu beantragen. Für die Antragstellung fällt oft eine Bearbeitungsgebühr an. Diese beträgt in der Regel fünf bis zehn Euro. Eine amtliche Meldebestätigung, die Ihnen im Rahmen einer An- oder Abmeldung bei einer Stadt ausgestellt wird, enthalten Sie jedoch unentgeltlich. 

    Die Gemeinde Hünstetten bietet den Service -Meldebescheinigung online beantragen - leider noch nicht an.


  • Voraussetzungen

    Meldebescheinigungen sind bei der Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Vollmacht

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.

    Die elektronische Meldebescheinigung wird gebührenfrei erteilt.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende