Freistellung wg. Akutpflege beim Arbeitgeber anmelden (unbezahlte Freistellung)

  • Leistungsbeschreibung

    Wird ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig, so können Sie sich bis zu 10 Arbeitstage (unentgeltlich) freistellen lassen, um die pflegerische Versorgung zu organisieren.

  • Verfahrensablauf

    • Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Ihre Arbeitsverhinderung und die voraussichtliche Dauer mit.
    • Legen Sie Ihrem Arbeitgeber auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung vor
  • Voraussetzungen

    Sie sind

    • Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer,
    • in einer betrieblichen Berufsausbildung, oder
    • wegen Ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen

    (zu diesen gehören Sie zum Beispiel auch, wenn Sie in Heimarbeit beschäftigt sind).

    Als nahe Angehörige gelten:

    • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern
    • Ehegatten, Lebenspartner, Partner eine eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister
    • Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder
    • die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners
    • Schwiegerkinder
    • Enkelkinder
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Auf Verlangen Ihres Arbeitgebers

    • ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung
       
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Dauer: Maximal 10 Tage

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen