Einladung
Flurbereinigungsverfahren Hünstetten-Ketternschwalbach
Flurbereinigungsverfahren Hünstetten-Ketternschwalbach
Verfahrens-Nr.: VF 2651
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur Teilnehmerversammlung und Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
Mit Flurbereinigungsbeschluss vom 09. September 2025 ist die Teilnehmergemeinschaft (TG) des oben genannten Flurbereinigungsverfahrens als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die TG setzt sich aus den Teilnehmern (Eigentümern und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke) zusammen. Nach dem Flurbereinigungsbeschluss wählt die TG ihren Vorstand.
Nach § 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) wird der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft für eine Dauer von sieben Jahren gewählt.
Gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546) in der jeweils geltenden Fassung findet der Termin zur Vorstandswahl statt am
Mittwoch, den 02. September 2026 um 18.00 Uhr
in der Gemeindehalle Ketternschwalbach
Austraße 8, 65510 Hünstetten-Ketternschwalbach.
Zu dieser Neuwahl werden hiermit alle Teilnehmer sowie deren Bevollmächtigte, die am Flurbereinigungsverfahren beteiligt sind, eingeladen.
Die Mitglieder des Vorstands und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat nur eine Stimme, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde. Das bedeutet, dass ein Teilnehmer nicht gleichzeitig für sich selbst und darüber hinaus als Bevollmächtigter für einen oder mehrere andere Teilnehmer weitere Stimmen bei der Wahlhandlung abgeben kann. Gemeinschaftliche Eigentümer (z. B. Erbengemeinschaften, Eheleute) gelten als ein Teilnehmer.
Bevollmächtigte müssen zum Wahltermin eine schriftliche Vollmacht mitbringen. In den Vorstand wählbar sind nur natürliche Personen. Diese brauchen nicht zwingend Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens zu sein.
Bitte bringen Sie zur Identitätsprüfung entsprechende Ausweise mit.
Bekanntmachung
Diese Einladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Hünstetten sowie in den angrenzenden Gemeinden / Städten Hünfelden, Bad Camberg, Idstein, Taunusstein, Hohenstein und Aarbergen öffentlich / ortsüblich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Einladung auf der Internetadresse http://hvbg.hessen.de/VF2651 im Download-Bereich unter der Teilnehmergemeinschaft (Öffentliche Bekanntmachung Vorstandswahl) abrufbar. Das aktuelle Verfahrensgebiet kann dort ebenfalls unter Flurbereinigungsbeschluss (Gebietskarte) eingesehen werden.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Limburg a. d. Lahn, den 17.06.2026
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
- Flurbereinigungsbehörde –
Im Auftrag
gez. Bastian Balzer (Verfahrensleiter)
