Wohnsitz Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Birgit Brandes
- Frau Rebekka Dahmen
- Frau Anja FaulhaberStv. Fachbereichsleiterin
- Frau Andrea Schönrock