Namensänderung ab 01.04.2027
Aus "Hünstetten" wird "Hügelstätten"
Mit dem Feststellungsbeschluss der Staatskanzlei wird es nun amtlich: In genau einem Jahr, am 1. April 2027, wird aus der bisherigen Gemeinde "Hünstetten" die Gemeinde "Hügelstätten". In einem Schreiben an die Staatsregierunghatte der "Ständige Ausschuss für geographische Namen" (StAGN) in Frankfurt seine Bedenken hinsichtlich der Nutzung der Bezeichnung "Hün" im Ortsnamen dargelegt.
Der Ortsname beziehe sich auf "Hünengräber", die es ausschließlich in Norddeutschland gäbe und die für die dortige regionale Megalithkultur typisch seien. Nachdem sich auch das Hauptstaatsarchiv Hessen als Fachbehörde gegenüber der Staatsregierung für eine Namensänderung ausgesprochen hatte, wurde der Einspruch der Gemeinde Hünstetten verworfen, die einen Bezug zur Hühnerstraße und zur Hühnerkirche angeführt hatte. Das Wappen der Gemeinde zeige eindeutig zehn Hünengräber (sogenannte Dolmen) und müsse daher ebenfalls angepasst werden. Zukünftig ersetzen daher zehn schematisierte Hügelformen im Wappen die irreführende Darstellung der Hünengräber.
Dies bildet die eisenzeitlichen (keltischen) Hügelgräber im Gemeindegebiet eindeutig ab, die nun auch Bestandteil des Gemeindenamens "Hügelstätten" werden. Geringfügig ändern muss sich auch die Schreibweise des bisherigen Namensteils "stetten". Aufgrund einer Namensgleichheit mit einem Vorort von Buxtehude wird hieraus ein "stätten". Es bleibt zu hoffen, dass die Bewohner der "Hügelstätter Straße" in Mölln, über der historische Till Eulenspiegel die Stadt Mölln verlassen haben soll, keinen Einspruch gegen den neuen Ortsnamen "Hügelstätten" erheben.
