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Beamtenrechtliche Krankenfürsorge (Beihilfe)
Leistungsbeschreibung
Aufgrund ihres besonderen Dienstverhältnisses erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter sowie ihre Hinterbliebenen und die berücksichtigungsfähigen Angehörigen anstelle eines Arbeitgeberzuschusses zu ihren Beiträgen für eine Krankenversicherung eine eigenständigen beamtenrechtliche Krankenfürsorge nach der Hessischen Beihilfeverordnung. Der Dienstherr gewährt zu Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, bei Schutzimpfungen und in Fällen der Pflege Beihilfen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformulare stehen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel, Dezernat Beihilfen, zum Download zur Verfügung
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Beihilfe ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Entstehen der Aufwendungen zu stellen. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat der Beihilfestelle des Regierungspräsidiums Kassel als Ziel gesetzt, Beihilfeanträge innerhalb von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) zu bescheiden.
Dieses Ziel wird seit September 2007 durchgängig erfüllt, oft sogar deutlich unterschritten.
Bemerkungen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel, Beihilfen