Fachwerk mit Holzfenstern, Fensterläden und Blumenkästen

Denkmalpflege

Informationen rund um die Denkmalpflege

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Denkmalschutz - was ist das überhaupt?

Unter Denkmalschutz versteht man beispielsweise die Erhaltung historisch relevanter Bauwerke und Objekte.

Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, gelten aufgrund ihrer historischen und/oder kulturellen Bedeutung als schützenswerte Objekte.

Bei Sanierung, Renovierung oder Umbau von denkmalgeschützten Objekten müssen teilweise besondere Auflagen erfüllt werden, um den Charakter, das Aussehen oder die Historie des Objektes zu erhalten, die es so einzigartig und schützenswert machen. Es bedarf daher einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde.

Da besondere Auflagen zumeist mit höheren Kosten einhergehen, gibt es diverse Förderprogramme und (finanzielle) Unterstützung von Bund, Ländern und Kommunen.

Wussten Sie schon?
Ein gesamthessisches Denkmalschutzgesetz gibt es erst seit 1974.
Es wurde 1986 grundsätzlich überarbeitet und gilt -in geringfügig geänderter Form- bis heute.


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Denkmalverzeichnis

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lfd.hessen.de

Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Schloss Biebrich

65203 Wiesbaden

+49 611 6906-0

Denkmalschutzbehörde

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Unterstützung

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Gemeinde Hünstetten

Im Lagersboden 5

65510 Hünstetten

Fachbereich 2 - Bauverwaltung

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