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Interessensbekundungsverfahren

Interessenbekundungsverfahren


Große Ziele gemeinsam angehen.

Die Vorgaben der Bundesregierung zum Bau und zur Nutzung von Windenergieanlagen sind herausfordernd, gerade auch für ein so großes Gemeindegebiet wie das von Hünstetten. Hier wird Unterstützung von Experten benötigt, um die Ziele zu erreichen.

Interessenbekundungsverfahren

Das Interessenbekundungsverfahren ist ein Verfahren zur Markterhebung, ob eine staatliche Leistung nicht auch durch private Anbieter erbracht werden kann. Wikipedia

Da die Durchführung von Interessenbekundungsverfahren in der Bundeshaushaltsordnung nicht im Einzelnen geregelt ist und es in der Verwaltungsvorschrift Nr. 3 zu § 7 BHO nur Anhaltspunkte dazu gibt, sind wir auf das Fachwissen eines spezialisierten und insbesondere erfahrenen Büros angewiesen, das uns bei der Erkundung des Marktes nach wettbewerblichen Grundsätzen unterstützt und die Ergebnisse für eine wirtschaftliche Bewertung mit den Varianten staatlicher Lösungen vergleicht.
Sollte diese Bewertung zugunsten einer (wirtschaftlicheren) privaten Lösung ausfallen, wird im nächsten Schritt ein öffentliches Vergabeverfahren durchgeführt.

In der Marktsondierung wurde den Verwaltungen auch ein Umsetzungskonzept vorgestellt, bei dem die Kosten für das Interessenbekundungsverfahren zu 90 % und mehr nach Abschluss eines Pacht- oder Entwicklungsvertrages von dem Projektentwickler zu übernehmen sind.

Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Idstein

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 21.07.2022 beschlossen, dass ein Interessenbekundungsverfahren gemeinsam mit der Stadt Idstein durchgeführt werden soll.

Mit der Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens, koordiniert durch ein hierin erfahrenes Büro, wird ein strukturierter Auswahl- und Entscheidungsfindungsprozess ermöglicht, mit dem leistungsfähige Windkraftanlagenbetreiber identifiziert und zugleich kommunale Interessen, lokale Wertschöpfung, Beteiligung der Einwohnerschaft sowie, unter Abwägung aller Kriterien, höchstmögliche Pachterlöse erreicht werden können.

Die Gemeinde Hünstetten hat sich verpflichtet, verschiedene Auswahlkriterien zu berücksichtigen und zu prüfen und proaktive Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel einer faktenbasierte Information der Bürgerschaft durchzuführen und sicherzustellen.

Der Ausschuss für Bauen, Agrar und Umwelt hat in seiner letzten Sitzung auch bereits Kriterien für das Interessenbekundungsverfahren festgelegt, welche in den Hünstetter Nachrichten Nr. 5 vom 03.02.2023 veröffentlicht wurden (Link siehe rechts).

Symbolisches Händeschütteln vor einem Computerbildschirm

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