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Wichtige Informationen
Fälligkeit von Steuern und Abgaben
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hünstetten
Fälligkeit von Steuern und Abgaben
Hiermit werden alle Steuerpflichtigen auf die am 15.02.2025 fälligen Steuern und sonstigen Abgaben hingewiesen.
Es sind zu entrichten:
1. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
2. Hundesteuer-Vorauszahlungen
3. Grundsteuer-Vorauszahlungen
Wir erlauben uns bereits jetzt den Hinweis, dass für alle Zahlungen, welche nach dem 15.02.2025 verbucht werden, die gesetzlichen Säumniszuschläge (§ 240 Abgabenordnung) berechnet werden müssen. Außerdem werden ab dem 25.02.2025 alle Rückstände gebührenpflichtig gemahnt.
Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Überweisung der angeforderten Beträge.
Bei allen Zahlungen auf unsere Bankkonten vermerken Sie bitte Ihr vollständiges Kassenzeichen.
Leider erhalten wir noch eine Vielzahl an Überweisungen mit dem veralteten Kassenzeichen von vor 2024. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Zahlung daher unbedingt noch einmal auf dem aktuellen Bescheid, ob Sie das korrekte Kassenzeichen verwenden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag eingerichtet haben!
Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Zahlung richtig verbucht werden kann und Sie nicht unberechtigt eine Mahnung erhalten.
Bei Zahlungspflichtigen, die unserer Gemeindekasse einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden die fälligen Beträge zum 17.02.2025 abgebucht, da der 15.02.2025 an einem Wochenende ist.
Hünstetten, den 20.01.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hünstetten
(Jan Kraus)
Bürgermeister