Steuersenkung


Die Gemeindewerke Hünstetten informieren

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29.06.2020 das Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossen. Auf dieser Grundlage werden die Umsatzsteuersätze für Wasserlieferungen im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 mit 5% besteuert.

Der Gesetzgeber hat jedoch auch die Möglichkeit eingeräumt, die Abschlagszahlungen weiterhin unverändert in gleicher Höhe zu erheben. Die Berücksichtigung des reduzierten Steuerschlüssels in Höhe von 5 % erfolgt dann im Rahmen der Jahresabrechnung.

Eine Zwischenablesung der Wasserzähler ist nicht erforderlich.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Steueramtes und der Betriebsleiter Gemeindewerke Hünstetten gerne zur Verfügung.

Voigt
Betriebsleiter